Liebe MitgliederInnen, liebe SportfreundInnen,
hiermit möchten wir euch, als Fußballabteilung SuS Blau-Weiß Lipperbruch über das ab sofort bei uns geltende Hygienekonzept informieren.
Wir setzen die Vorgaben der Landesregierung vom 24. November 2021 stringent auf unserem Vereinsgelände um. ZuschauerInnen, sowie alle Mannschaftsbeteiligten (SpielerInnen, TrainerInnen, BetreuerInnen) haben zu unserem Vereinsgelände lediglich dann Zutritt, wenn Sie vollständig immunisiert sind. Unter den Begriff der immunisierten Personen fallen vollständig Geimpfte oder Genesene (2G).
Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren und Personen die nach § 4 II 2 Nr. 3 CoronaSchVO über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis (24 Stunden) verfügen.
Die Nachweise einer Immunisierung (2G) sind beim Zutritt zu unserer Platzanlage oder bei stichprobenartigen Kontrollen auf dem Vereinsgelände durch zuständige Vereinsmitarbeiter/Ordner vorzuweisen. Bei der Benutzung der Vereinsgebäude und -räumlichkeiten gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen/FFP2 Maske. Diese Pflicht trifft auch SpielerInnen, TrainerInnen und BetreuerInnen bei der Benutzung der Kabinen.