Umsetzung der 2G+-Regel

Liebe Mitglieder:innen, liebe Sportfreund:innen,

für den gesamten Spiel- und Sportverein Blau-Weiß Lipperbruch e. V. gilt ab dem 28. Dezember 2021 die 2G+-Regel. Damit setzen wir die Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 3. Dezember 2021 um.

Jede:r Sportler:in oder Besucher:in muss entweder genesen oder vollständig geimpft und zusätzlich negativ getestet sein. Die 2G+-Regel gilt sowohl für Training als auch Wettkampf in Innen- und Aussenanlagen.

Folgend könnt ihr den für unseren Sportverein relevanten Auszug (§ 4 Absatz 3) der Coronaschutzverordung nachlesen:

(3) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis im Sinne von § 2 Absatz 8a Satz 1 verfügen müssen:

1. die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum (unter Ausnahme der Nutzung durch Schulen, die sich nach den Regeln der Coronabetreuungsverordnung richtet) sowohl im Amateursport als auch im Profisport, wobei für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Profiligen, an Ligen und Wettkämpfen eines Verbands, der Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund ist, sowie Teilnehmende an berufsvorbereitenden Sportausbildungen (zum Beispiel erforderliche Lehrveranstaltungen im Rahmen von Hochschulstudiengängen) übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis nach § 2 Absatz 8a Satz 1 auf der Grundlage einer PCR-Testung ausreichend ist,