
In der A-Jugend spielen Jugendliche, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 17. oder das 18. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben. Spielern des älteren Jahrgangs der A-Jugend ist es auch schon erlaubt am Spielbetrieb der Senioren-Mannschaften teilzunehmen (mit Ausnahmegenehmigung auch schon im jüngeren Jahrgang).